Seit dem 1.1.2009 muss ein Teil des Wärmebedarfs bei Neubauten mit über 50 Quadratmeter Nutzfläche über erneuerbare Energien abgedeckt sein, so schreibt es das seit Jahresbeginn 2009 gültige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vor. Von dem neuen Gesetz sind Sanierungen sowie Gebäude, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurde, nicht betroffen.
Durch das von der Bundesregierung erlassene neue Gesetz soll bis 2020 der Anteil an erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung 14 Prozent erreicht werden. Aus diesem Grunde muss die Energie für Heizung und Warmwasser bei Neubauten ab sofort zum Teil aus regenerativen Quellen stammen, was der Bauherr beispielsweise durch die Installation einer Solarwärmeanlage erreichen kann. Zur Unterstützung der Heizung sowie zur Warmwasserbereitung kann die Anlage mit einem Gas-Brennwertgerät gekoppelt werden.
Zur Erfüllung der Anforderungen des Gesetzgebers reicht auch schon eine überdurchschnittliche Wärmedämmung in Kombination mit einer Gas-Brennwertheizung aus, rät die Initiative Erdgas Pro Umwelt. Um die Investition in erneuerbare Energien, beispielsweise die Installation von Solarkollektoren, weiter voranzutreiben, sieht das neue Gesetz auch die finanzielle Förderung durch attraktive Zuschüsse vor. (sk)