Aufgrund des seit dem 1. Januar gültigen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, durch das der Bund den Anteil an erneuerbaren Energien von derzeit sieben Prozent bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent ausbauen möchte, stellt das Bundesumweltministerium in seinem Marktanreizprogramm hierzu nun 400 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm soll vor allem der verstärkte Einsatz von Solar-Thermieanlagen oder Pelletheizungen gefördert werden, da die Produktion von Wärme als „schlafender Riese“ bei den erneuerbaren Energien gilt.
„Wir stellen dafür mehr Geld zur Verfügung als je zuvor. Damit helfen wir Hausbesitzern, sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu machen, schützen das Klima und unterstützen gerade auch das lokale Handwerk“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Zugleich zog Gabriel für das Marktanreizprogramm des vergangenen Jahres, in das 70 Millionen Euro aus der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums geflossen sind, eine positive Bilanz. Seit dem Start des Marktanreizprogramms im September 2008 gingen bei der KfW mehr als 900 Kreditanträge mit einem Darlehensvolumen von mehr als 170 Millionen Euro ein.
Die bestehenden Fördersätze gelten auch weiterhin für alle Technologien. Für den Einsatz erneuerbarer Wärme in Altbauten werden die Mittel erhöht, wogegen der Basisfördersatz bei künftigen Neubauten im Vergleich zu Altbauten aufgrund des seit 1.1.2009 geltenden Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes gesenkt wird. Jedoch kann die Bonusförderung auch für Neubauten in voller Höhe erfolgen. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Anträge für das Marktanreizprogramm gestellt werden. Große Anlagen im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ müssen ihre Anträge über die Hansbank stellen. (sk)