Aufgrund der großen Anzahl an Anmeldungen zur kostendeckenden Einspeisevergütung war der Fördertopf der gesetzlich festgelegten KEV-Gesamtsumme bald ausgeschöpft. Deshalb hat jetzt das Bundesamt für Energie (BFE) verfügt, dass mit Datum des Poststempels ab 1.02.2009 sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf eine Warteliste gesetzt werden.
Mittlerweile stehen schon über 3.000 angemeldete Photovoltaik-Anlagen bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid ag auf der Warteliste, da diese für das BFE die Anmelde- und Bescheid- verfahren durchführt. Ebenfalls ist das vom BFE festgelegte Jahreszubaukontingent 2009 für Photovoltaik-Anlagen mit 5 Megawatt (MW) Nennleistung bereits ausgeschöpft. Nach Vorgaben der Energieverordnung wird die Warteliste nach Datum des Poststempfels und bei gleichem Postdatum nach absteigender Leistung der Anlage sortiert.
Im November 2008 führte das BFE als Sofortmassnahme die Möglichkeit der Überbuchung der Technologie-Teildeckel (Überverpflichtungen) ein. Durch die Überbuchung sollte verhindert werden, dass mehrfach angemeldete Anlagen oder Grossanlagen (z. B. Windparks), die nicht sofort realisiert werden können, die Mittel der Einspeisevergütung unnötig blockieren. Dadurch konnten insgesamt rund 20% mehr Anmeldungen berücksichtigt werden.
Da der weitere Ausbau der grünen Stromproduktion in der Schweiz auf Basis des heutigen KEV-Fördersystems nicht mehr möglich ist, beauftragte Bundesrat Moritz Leuenberger das BFE bereits im November 2008, konkrete Lösungsvorschläge bis Mitte 2009 vorzulegen. Nur durch eine Anpassung der gesetzlichen Grund- lagen kann das wirtschaftliche Potenzial des erneuerbaren Stroms ausgeschöpft werden. (sk)