
Ab dem 01.07.2009 tritt die neue Kfz-Steuer in Kraft. Mit der Einführung der emissionsbezogenen Kfz-Steuer sollen die CO2- Emissionen gesenkt werden. PKWs, welche die Vorgaben der EU zum CO2-Ausstoß erfüllen, sind von der Steuer befreit. Die Grenzen liegen bis 2011 bei 120 Gramm / Kilometer und bis 2012/2013 bei 110 Gramm / Kilometer. Ab 2014 liegt die Grenze bei 95 Gramm / Kilometer. Über welchen CO2-Ausstoß pro Kilometer ihr PKW verfügt, erfahren Sie beim Hersteller des Fahrzeugs. Jedes Gramm, das über die Grenzwerte hinausgeht, wird mit 2 Euro besteuert.
Der Sockelbetrag wird durch den Antriebsraum und die Hubgröße bestimmt. Bei Otto-Motoren sind das pro angefangene 100 cm³ 2 Euro. Bei Diesel-Motoren sind es 9,50 Euro pro angefangene 100 cm³. Erfüllt ein Diesel-Fahrzeug die Abgasnorm Euro-6, ist es befristet von der Steuer befreit. Zwischen 2011 und 2013 wird die Steuerbefreiung auf 150 Euro festgelegt. Im Folgenden haben wir einige Beispielrechnungen für Sie durchgeführt.
Die Gewinner der neuen Kfz-Steuer sind vor allem Besitzer von kleinen Fahrzeugen. Wer einen Smart fortwo mit einem CO2- Ausstoß von 112 Gramm besitzt, darf sich über 47 Euro Ersparnis pro Jahr freuen (von 67 auf 20 Euro). Schlechter sieht es für die Besitzer eines Porsche Boxster aus. Mit 222 Gramm liegt der deutlich über den Grenzwerten und steigt von 182 Euro auf 258 Euro Steuer pro Jahr. Fahrer eines Opel Agila mit 1248 ccm und 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer können sich ebenfalls freuen. Hier sinkt die Steuer von 200 Euro auf 123 Euro pro Jahr. (ok/Foto: Opel)