Die Abwrackprämie ist ein voller Erfolg. Es sollen bereits über 60.000 Anträge bei dem BAFA eingegangen sein. Besonders Kleinwagen sind bei den Käufern beliebt. Trotz der relativ einfach auszufüllenden Anträge, weisen viele davon Lücken auf und können deshalb nicht bearbeitet werden, teilt die BAFA mit. Um an die 2.500 Euro vom Staat zu kommen, muss der offizielle Antrags- vordruck der BAFA, den es kostenlos im Internet zum Downloaden gibt, benutzt werden. Mit dem Antrag müssen aber auch einige Nachweise mit eingereicht werden. Fehlen diese auch nur teilweise, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Die folgenden Nachweise müssen unbedingt mit eingereicht werden: Verwertungsnachweis nach §15 (vom Betreiber des Demontagebetriebs). Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit Vermerk der Zulassungsbehörde zur Außerbetriebsetzung) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Ebenso erforderlich ist ein Nachweis für die Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragssteller / die Antragsstellerin (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbe- scheinigung II (Fahrzeugbrief).