Das Wärmegesetz 2009 soll das Klima schützen, fossile Ressourcen schonen und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern.
Laut dem neuen, bundesweit gültigen Wärmegesetz 2009 müssen Bauherren, die einen Bauantrag einreichen, seit Anfang des Jahres für eine Heizung und Kühlung sorgen, die anteilig aus erneuerbaren Energien stammt (z.B. Solarkollektoren, Erdkollektoren, Holzpelletöfen). Oder sie sorgen für eine bessere Dämmung der Gebäudehülle, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder führen eine der von dem Wärmegesetz anerkannten Maßnahmen durch.
Mit dem Wärmegesetz 2009 soll das Klima geschützt, die fossilen Ressourcen geschont, die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglicht und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Der Bund fördert die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme-Erzeugung durch solarthermische Anlagen, Anlagen zur Nutzung von Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme in den nächsten drei Jahren mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr. Wer das Wärmegesetz nicht befolgt oder seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von 20.000 - 50.000 Euro rechnen. Immer wieder tauchen Missverständnisse rund um das Gesetz auf, von denen einige im Folgenden aufgeklärt werden: Häufige Missverständnisse zum Wärmegesetz 2009. (mh)