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Woher kommt mein Frühstücksei?

Es gibt doch keinen besseren Start in den Tag als ein perfekt gekochtes Ei zum Frühstück. Noch besser schmecken die Eier, wenn man weiß, dass das Huhn, welches uns netterweise unser Frühstücksei gelegt hat, ein glückliches Leben führt. Doch wie bekomme ich das heraus? Was bedeuten die Bezeichnungen der Haltungsform „Biohaltung“, „Freilandhaltung“, „Bodenhaltung“ und „Käfighaltung“, und welches Huhn ist nun das glücklichste? Nun, eine Umfrage über die Laune der Hühner wurde bisher noch nicht durchgeführt. Doch eine Erläuterung der vier Haltungsformen soll helfen, vor dem Supermarktregal die richtige Entscheidung zu treffen: Die Bezeichnung „Käfighaltung“ wird 84 Prozent der Legehennenbetriebe in Deutschland vergeben.

Die Hennen sind in Käfigen mit Drahtboden, ohne Sitzstangen oder Nester, beherbergt – das schränkt die natürlichen Verhaltens- weisen der Tiere enorm ein, denn Scharren oder eine Eiablage in Nestern ist auf einer Grundfläche von bis zu 800 Quadrat- zentimetern nicht möglich. Deshalb ist die konventionelle Käfighaltung in Deutschland seit Anfang 2009 verboten, ab 2012 gilt dieses Verbot EU-weit. Stattdessen kann die sogenannte „Kleingruppenhaltung“ eingesetzt werden. Doch Vorsicht, der Name ist irreführend, denn die neue Regelung verlangt lediglich etwas mehr Platz, Nester, einen Einstreubereich und Sitzstangen.

Hühner in „Bodenhaltung“ teilen sich mit neun Hennen einen Quadratmeter Bodenfläche und können sich somit bewegen. Sie legen ihre Eier in Nester. Damit die Hennen scharren können, muss mindestens ein Drittel der Fläche eingestreut sein. Als „Freiland- haltung“ werden die Betriebe gekennzeichnet, die ihren Hennen tagsüber einen Auslauf im Freien gewähren, dabei beträgt die Auslauffläche mindestens vier Quadratmeter pro Henne. Die Nacht verbringen die Tiere im Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu. Seit Ausbruch der Vogelgrippe 2006 kann eine Stallpflicht verhängt werden. Sind Hühner aufgrund der Vogelgrippe länger als 12 Wochen im Stall, müssen die Eier wieder als „Bodenhaltung“ deklariert werden.

Für die Bezeichnung „Biohaltung“ gelten besondere Anforderungen in der EU. Nur Hühner, die sich mit höchstens sechs Artgenossinnen einen Quadratmeter Stall teilen und die mindestens vier Quadrat- meter Auslauf zur Verfügung haben, fallen unter diese Kategorie. Verboten sind der vorbeugende Einsatz von Arzneimitteln sowie gentechnisch verändertes Futter und Fischmehl. Stattdessen wird mit Futtermitteln aus ökologischer Erzeugung gefüttert. Zusätzlich gibt es im Biobereich eigene Label und Siegel von Verbänden, der EU und weiteren Institutionen, zum Beispiel das staatliche „Bio-Siegel“. Wir wünschen einen guten Appetit! (mah)

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