Das Hamburger Oberlandesgericht hat die Werbung "Bio Tabak" für Zigaretten untersagt, geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Das Hamburger Oberlandesgericht hat dem Zigarettenhersteller Santa Fe Natural Tobacco untersagt, mit dem Begriff Bio Tabak zu werben, da es sich hierbei um eine mögliche Irreführung der Verbraucher handelt. Schon das Landgericht hatte genauso geurteilt, doch das Unternehmen, das unter anderem die Zigarettenmarke Natural American Spirit vertreibt, hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Werbung des Unternehmens geklagt, in der die Zigaretten als Bio Tabak beworben wurden. Die Richter schlossen sich der Einschätzung an und beurteilten diese Flyer-Werbung als Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und gegen das Tabakgesetz. Durch die Werbung könne bei den Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass der Konsum dieses Tabaks vergleichsweise gesünder sei, was jedoch nicht erwiesen sei. Unabhängig davon, ob der Tabak aus ökologischem Anbau stammt oder nicht, dürfen Zigaretten dem Tabakgesetz zufolge generell nicht als “natürlich” oder “naturrein” beworben werden. (mh)