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FDP will Solarförderung kürzen

Union und FDP wollen die Solarstromförderung in Deutschland erheblich kürzen. (Foto: © Pixelio/i-ku)
Union und FDP wollen die Solarstromförderung in Deutschland erheblich kürzen. (Foto: © Pixelio/i-ku)

Die deutsche Solarbranche muss unter einer neuen schwarz-gelben Regierung mit erheblichen Einschnitten rechnen. Die FDP plant eine erhebliche Kürzung der Solarstromförderung, um die Verbraucher zu entlasten, so die energiepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gudrun Koop. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte Koop, dass die Solarstromförderung mit “deutlich mehr Augenmaß” erfolgen müsse. Man bekenne sich natürlich zu erneuerbaren Energien, doch spreche man sich gegen eine Bevorteilung einer bestimmten Energieform aus, erklärte die stellvertretende FDP-Vorsitzende Cornelia Pieper.

Unterstützung für diesen Vorstoß erhält die FDP auch von Unionspolitikern wie z.B. deem energiepolitischen Koordinator der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer. Pfeiffer fordern eine Überprüfung der Kosten und Nutzen der Solarförderung und deren Verhältnis zueinander. Manuel Frondel, Leiter des Bereichs Umwelt und Ressourcen beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschafts- forschung (RWI) schließt sich den Forderungen der FDP an und plädiert gegenüber dem Handelsblatt aus Gründen der Volks- wirtschaft ebenfalls für eine Verringerung der Einspeisevergütung “auf ein vernünftiges Maß”. Außerdem soll die Förderung Frondel zufolge nur auf Forschung und Entwicklung beschränkt werden. Diesem Vorschlag stimmen jedoch weder Union noch FDP zu.

Aktuell wird die Förderung von Solarstrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dies besagt, dass Betreiber von Solarstromanlagen über 20 Jahre hinweg einen festen Vergütungs- satz für den von ihrer Anlage erzeugten Strom bekommen. Je nach Anlage liegt dieser Satz bei 32-43 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist Solarstrom deutlich teurer als Strom aus anderen erneuerbaren Energien wie z.B. Windkraft (9 Cent pro Kilowattstunde). Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung und dem letztlichen Marktpreis müssen die Verbraucher tragen. (mh)

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