In Ba-Wü müssen ab sofort alle neue Heizungsanlagen mindestens 10% des Bedarfs aus Öko-Energie decken. (Foto: © Stephanie Hofschlaeger)
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Öko-Heizung zur Pflicht gemacht. Ab sofort (1. Januar) müssen beim Austausch von Heizungsanlagen in Wohngebäuden mindestens 10% des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit anderen Worten 10% des Wärmebedarfs muss aus Sonnenkraft, Erdwärme oder Biomasse erzeugt werden. Bislang galt dies nur für Heizungen, die in Neubauten installiert wurden.
Wie das zuständige Umweltministerium in Stuttgart mitteilte, kann die 10%-Regel nur durch eine verbesserte Wärmedämmung an der Fassade oder dem Dach des Altbaus umgangen werden. Das Ministerium weist darauf hin, dass rund ein Drittel des Gesamtausstoßes von CO2, der hierzulande pro Jahr rund 70 Millionen Tonnen beträgt, durch Heizen und Warmwasserbereitung in Gebäuden verursacht wird. Laut der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) kann eine energetische Modernisierung älterer Wohngebäude eine Energieeinsparung von bis zu 50% oder mehr einbringen. in Baden-Württemberg würden jedes Jahr rund 50.000 Heizunsganlagen erneuert, Gönner bedauert, dass dabei bislang kaum an die Nutzung von Öko-Energie gedacht wurde. Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. (mh)