Ab Januar gibt es in vielen Städten neue Umweltzonen oder verschärfte Regeln für Umweltzonen.
Seit dem 1. Januar gibt es in weiteren Städten Umweltzonen, darunter auch Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster und Osnabrück. Deren Innenstädte dürfen nun nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, die mit einer grünen, gelben oder roten Plakette gekennzeichnet sind. Die Plakette muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigt werden. Die beiden Städte Berlin und Hannover haben ihre Bestimmungen für die Umweltzonen zum Jahreswechsel drastisch verschärft: Nur noch Autos mit einer grünen Feinstaubplakette dürfen jetzt in die Innenstädte fahren. In Bremen, Frankfurt am Main, Köln und Münster ist das Fahren in den Innenstädten nur noch erlaubt, wenn das Auto eine grüne oder gelbe Plakette besitzt.
Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet die Einführung von Umweltzonen in Großstädten. UBA-Präsident Jochen Flasbarth bezeichnete die Umweltzonen als “Lösung für ein relevantes Umweltproblem”. Er weist darauf hin, dass der Straßenverkehr in Großstädten wie z.B. Berlin rund 50% der Feinstaubbelastung in der Stadt verursacht. Deshalb plädiert das UBA auch für eine Verschärfung der bislang eher mäßigen Regelungen in einigen Städten und fordert einheitliche Kriterien für die Ausnahme- genehmigungen. Wer ohne Ausnahmegenehmigung oder ohne Plakette eine Umweltzone befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Bundeszentralregister in Flensburg rechnen. (mh)