Bio-Eier müssen von Hennen stammen, die pro Tier mindestens 4 m² Freilandfläche nutzen können. (Foto: © Pixelio / Liebisch)
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Legehennenbetrieb nur dann seine Eier als Bio-Eier bewerben und vermarkten darf, wenn die Hennen auch ausreichend Auslauf haben. Laut der EU-Öko-Verordnung müssen Hennen, deren Eier mit dem Prädikat “Bio” gekennzeichnet werden, mindestens eine Freilandfläche von 4 m² pro Tier zur Verfügung haben. Die Richter bestätigten damit ein bestehendes behördliches Verbot, das eine Bio-Kennzeichnung unter anderen Umständen untersagte.
Das Verwaltungsgericht sieht das Vermarktungsverbot als gerecht- fertigt an, weil sich die Verbraucher beim Kauf von Bio-Produkten darauf verlassen müssten, dass die rechtlichen Vorgaben bei der Herstellung ökologischer und biologischer Produkte eingehalten werden. Ökologisch produzierte Waren seien teurer und dieser Preis muss sich in einer sehr sorgfältigen Umsetzung der entsprechenden Vorschriften der EU widerspiegeln. (mh)