Mehr als zwei Drittel der Fischhändler kennzeichnen ihren Frischfisch nicht vorschriftsgemäß. (Foto: © Pixelio / Bredehorn)
Im Februar und März 2010 hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Kennzeichnung von Frischfisch überprüft und dabei festgestellt, dass bei 72% der getesteten Einzelhändler die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Frischfisch nicht umgesetzt wurde. Im Jahr 2004 hatten die Verbraucherschützer dies schon einmal getestet, aber seitdem konnten sie keine Verbesserungen registrieren. Insgesamt hatte die Verbraucher- zentrale 30 Einzelhandelsgeschäfte und 6 Marktstände in Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm aufgesucht und dort zusammen 653 Frischfischangebote überprüft. Nur bei einem Drittel der Händler fanden die Tester eine korrekte Kennzeichnung, bei über 70% war diese lückenhaft.
Das Gesetz von 2002 schreibt vor, dass frischer, tiefgekühlter oder geräucherter Fisch nach seinem jeweiligen Fanggebiet/ Herkunfts- land und Art (Wildfang/Zuchtfisch) gekennzeichnet werden muss. Ernährungsexpertin Heidi Schworm von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte die Fischhändler auf, ihre Infor- mationspflichten gegenüber dem Verbraucher nun endlich ernst zu nehmen und auf eine vorschriftsgemäße Kennzeichnung von Frischfisch zu achten. Nur mit vollständigen Informationen über die Art, Aufzucht und Herkunft der Fische könnten Verbraucher eine bewusste und richtige Kaufentscheidung treffen. (mh)