In Hessen sollen Windkraftanlagen mindestens 1000 Meter von Wohngebieten entfernt stehen. (Foto: © DailyGreen / Karthaus)
Der hessischen Wirtschaftsminister Dieter Posch und Umwelt- ministerin Silke Lautenschläger haben eine Handlungsempfehlung zur Errichtung von Windkraftanlagen erarbeitet. Diese sieht vor, dass Windkraftanlagen in Hessen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu bestehenden oder geplanten Wohngebieten einhalten müssen, um die Bürger vor Lärm zu schützen und gleichzeitig ihre Akzeptanz von Windkraftanlagen zu erhöhen. Posch erklärte, dass mehrere Anlagen bei starkem Wind den gleichen Lärm erzeugen können wie eine vielbefahrene Straße. Durch den Mindestabstand soll gewährleistet sein, dass die Bürger weder akustisch noch optisch allzu sehr von den Windkraftanlagen gestört werden.
Es soll jedoch auch Ausnahmen in beide Richtungen geben. Die Empfehlung sieht vor, dass z.B. in Kur- und Klinikgebieten größere Abstände gewählt werden sollen und bei Einzelhäusern, in Splitter- siedlungen oder Gewerbegebieten auch ein geringerer Abstand erlaubt werden soll. So wird bei Verkehrswegen ein Abstand von 100 Metern bzw. 150 Metern (Autobahnen, vierspurigen Fern- straßen, Schienenstrecken für den Fernverkehr) empfohlen. Komplett ausgeschlossen werden sollten Windkraftanlagen in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Schutz- und Bannwäldern sowie den Kernzonen von Biosphärenreservaten. (mh)