Wer sein Diesel-Fahrzeug bis zum 31.12. mit einem Partikelfilter aus- rüstet, erhält einen staatlichen Zuschuss von 330 Euro. (© Pixelio / Reiss)
Auch in diesem Jahr erhalten Diesel-Fahrer für die Nachrüstung ihres PKWs mit einem Partikelfilter einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro. Neu ist, dass die Förderung in diesem Jahr auch für Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen gilt. Durch die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern sinkt der gesundheitsschädliche Partikelausstoß und die Luftqualität verbessert sich. Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfilter können mit der günstigeren Umweltplakette so auch Umweltzonen in Großstädten befahren und müssen außerdem niedrigere Steuern zahlen. Gleichzeitig erhöht sich der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs bei PKWs vor dem 1. Januar 2007 und bei leichten Nutzfahrzeugen vor dem 17. Dezember 2009 liegt. Außerdem muss das Fahrzeug nach der Nachrüstung mit einem Partikelfilter einer festgelegten Partikelminderungsstufe oder -klasse entsprechen. Der staatliche Zuschuss kann seit dem 1. Juni und noch bis zum 15. Februar 2011 beantragt werden. Die Nachrüstung selbst muss jedoch bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen. Das Förderprogramm hat ein Zuschussvolumen für etwa 160.000 Nachrüstungen, entscheidend ist das Eingangsdatum der vollständigen Antrags- unterlagen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). (mh)