Der hessische Mieterbund plädiert für die Förderung erneuerbarer Energien im aktuellen Wohnungsbestand. (Foto: © Pixelio / Gerhardt)
Der hessische Mieterbund plädiert für eine stärkere Förderung erneuerbarer Energien in bestehenden Wohnungen und Gebäuden und begrßt deshalb “ausdrücklich” den Gesetzesentwurf der SPD-Landtagsfraktion, nach dem “auch der Wohnungsbestand in die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien” einbezogen werden soll. Verbandsvorsitzender Wolfgang Hessenauer erklärte am Donnerstag bei einer öffentlichen Anhörung im hessischen Landtag, dass sich das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes ausschließlich auf Neubauten beziehe, aber “den sehr viel bedeutenderen Wohnungsbestand” gar nicht berücksichtige.
Angesichts der geringen Anzahl an Neubauten zweifele er daran, ob man so den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 nachhaltig erhöhen könne. Ihm sei jedoch bewusst, dass hier ein großer finanzieller Aufwand zu leisten sei, der auf keinen Fall einseitig den Vermietern oder Mietern angelastet werden dürfe. Stattdessen müssten die Belastungen von beiden Seiten getragen werden, weil auch beide Seiten von einer energetischen Verbes- serung profitieren würden. Während die Mieter Energie und damit auch Kosten einsparen können, erhöht der Einsatz erneuerbarer Energien auch die Marktfähigkeit der Immobilie für die Eigentümer.
Ähnlich argumentiert auch die SPD, deren Umweltexperte Manfred Göring darauf hinwies, dass auch Experten der Meinung sind, dass ein Anteil von 20% der erneuerbaren Energien bis 2020 ohne den Einbezug bestehender Gebäude nicht erreicht werden könne. Dies könne jedoch nur über Aufklärung und entsprechende Anreize geschehen und nicht über staatliche Vorgaben, so die Meinung des energiepolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, René Rock. Weil der Gesetzesentwurf nicht nur Gebäudeeigentümer belaste, sondern auch eine deutliche Zunahme der Bürokratie bedeute, hätten sich die meisten Sachverständigen gegen den Entwurf der SPD entschieden. (mh)