Auch Besitzer von Photovoltaik-Anlagen können wie jeder andere Privathaushalt ihren Stromanbieter frei wählen und ggf. wechseln.
Der Leipziger Energiebroker Kilowatthandel weist darauf hin, dass Besitzer von Photovoltaik-Anlagen ebenso wie andere Strom- kunden und Privthaushalte auch ihren Stromanbieter wechseln können und nicht an ihren Grundversorger gebunden sind. Der in PV-Anlagen erzeugte Strom wird von den Besitzern an den Stromnetzbetreiber und nicht an den örtlichen Energieversorger verkauft, den sie frei wählen können. Das ist möglich, weil hierzulande Stromnetzbetreiber und Energieversorger weitgehend unabhängig voneinander sind: Die Stromnetzbetreiber betreiben das Stromnetz, in das der erzeugte Strom eingebunden wird. Für die Bereitstellung dieser Stromnetze erhalten die Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt. Erzeugt wird die elektrische Energie allerdings von den Energieversorgern, die diese über das Stromnetz vertreiben, erklärt der Energiebroker.
Da die Preisunterschiede bei den einzelnen Energieversorgern immer größer werden, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Tarif- vergleich vorzunehmen, mit dem der günstigste Versorger ermittelt werden kann. Da der Anbieterwechsel relativ einfach vonstatten geht und hierfür auch keine technischen Veränderungen notwen- dig sind, raten Energieexperten immer wieder dazu, von dem Anbieterwechsel Gebrauch zu machen. Es gibt nur eine Einschrän- kung bei der Auswahlfreiheit der Energieversorger: Wenn die Solaranlage von einem Energieversorger finanziell bezuschusst wurde, muss der Besitzer der Anlage die vereinbarte Vertrags- laufzeit erfüllen und in dieser Zeit den Strom auch von dem jeweiligen Anbieter beziehen. (Foto: © Pixelio/Sturm / mh)