Für eine durch eine Ölplattform verursachte Ölkatastrophe in der Nordsee gibt es keine klaren Haftungsregeln. (Foto: © Chad Teer)
Würde es in der Nordsee zu einer Ölkatastrophe ähnlich wie derzeit im Golf von Mexiko kommen, könnte es sein, dass die geschädigten Fischer, Bohrarbeiter und Tourimuszweige keinen Schadenersatz bekommen. Wie die Bundesregierung gegenüber der “Frankfurter Rundschau” zugab, sind zentrale Fragen der Haftung im Fall einer Ölkatastrophe sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene völlig unklar. Es gebe - anders als bei Schiffsunglücken oder bei Störfällen in Atomkraftwerken - keine klaren Haftungsvorschriften für Ölböhrinseln.
Auch wenn die Bundesregierung eine Ölkatastrophe in der Nordsee wie die im Golf von Mexiko wegen der gerade einmal 2 Meter hohen Wassertiefe für ausgeschlossen hält, wird die Ölbekämpfung in der Nordsee dennoch regelmäßig trainiert. Am Mittwoch übte das Havariekommando die Bekämpfung einer Ölkatastrophe vor der deutschen Küste mit Unmengen Popcorn. Das Popcorn diente als Öl-Ersatz, da es nicht nur ähnliche Reaktionen auf dem Wasser zeigt, sondern auch biologisch abbau- bar ist. Mit sieben Spezialschiffen trainierten die Einsatzkräfte für den Ernstfall, der nach Einschätzungen von Experten zwar nicht durch Ölbohrungen, wohl aber durch eine Tankerhavarie o.ä. verursacht werden könnte. (mh)