Der TÜV Rheinland warnt vor aufblasbarem Wasserspielzeug, das in europäischen Urlaubsorten verkauft wird. (Foto: © TÜV Rheinland)
Der TÜV Rheinland hat europaweit 88 Luftmatratzen und Wasser- spielzeuge untersucht und kommt zu einem erschreckenden Ergebnis: 43 der getesteten Produkte dürfen in der EU eugentlich überhaupt nicht verkauft werden. Sie erfüllen die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsnormen und Kennzeichnungs- pflichten nicht und sind in hohem Maße mit Schadstoffen belastet. Friedrich Hecker, Vorstandsvorsitzender von TÜV Rheinland erklärt, dass in den aufblasbaren Wasserspielzeugen und Luftmatratzen häufig Gefahren für die Gesundheit lauern und insbesondere Kinder gefährdet sind. Die Produkte wurden direkt am Strand in beliebten europäischen Urlaubsorten (Frankreich, Italien, Niederlande) gekauft und kosteten zwischen 69 Cent und 19,90 Euro. In 29 der untersuchten Produkte fanden die TÜV-Labore hohe Konzentrationen von Phthalat-Weichmachern. Diese Weich- macher stehen im Verdacht krebserregend zu sein und eine hormonelle Wirkung zu haben. Die nachgewiesenen Konzentra- tionen lagen teilweise deutlich über den erlaubten Grenzwerten. Den Negativrekord erzielte ein Delphin aus Italien, in dessen Aufblasventil ein Weichmacher-Anteil von 36% nachgewiesen wurde, obwohl nur 0,1% erlaubt sind.
Drei Produkte fielen bei den mechanischen Tests durch, weil ihre Kunststoffventile oder andere Kleinteile leicht abgerissen und von kleinen Kindern verschluckt werden könnten. Weitere sechs Produkte (Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder) bestanden den Test ebenfalls nicht, weil diese aufgrund mangelnder Sicherheit in der EU verboten sind. Insgesamt waren von den 27 in Frankreich gekauften Produkte 16 nicht zulässig, von den 28 in Italien gekauften Produkten fielen 13 durch und von den 33 in den Niederlanden gekauften Produkten stellten sich 14 als nicht verkehrsfähig heraus. Wer beim Baden nicht auf Luftmatratzen oder Wasserspielzeug verzichten möchte, sollte sich bei bekannten Handeslunternehmen oder in Fachgeschäften beraten lassen, auf zusätzliche Prüfzeichen achten und dort kaufen, rät Hecker. (mh)