Der Vermittlungsausschuss hat zwischen Bund und Ländern einen Kompro- miss für die Kürzung der Solarförderung erzielt. (Foto: © Pixelio / Sturm)
Im Streit um die von der Bundesregierung geplanten Kürzung der Solarförderung um 11-16% haben sich Bund und Länder nun auf einen Kompromiss geeinigt. Resultat: Die beschlossene Senkung wird in voller Höhe durchgeführt, allerdings nun drei Monate später als ursprünglich geplant. Das bedeutet, dass Anlagen auf Ackerflächen nicht mehr gefördert werden und dass die Vergütung für aus Dachanlagen erzeugten Strom um 16% verringert wird. Für Freiflächenstrom wird zukünftig 15% weniger und für Strom aus Militärgeländen und Müllbrachen 11% weniger gezahlt.
Die Regelung tritt nicht im Juli, sondern erst im Oktober in Kraft. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung, die rückwirkend ab Juli gilt und eine Kürzung der Förderung von zunächst 3% vorsieht. Bundesumweltminister Norbert Röttgen bezeichnete die Ent- scheidung als wichtiges Signal für Verbraucher, Investoren und Unternehmer, die nun Klarheit bekommen haben. Umweltexpertin Bärbel Höhn von den Grünen kritisiert den Kompromiss jedoch, weil durch ihn ihrer Meinung nach viele Arbeitsplätze gefährdet seien. Nun muss der Bundesrat über die von dem Vermittlungsausschuss erzielte Einigung abstimmen, was für den kommenden Freitag vorgesehen ist. Der Bundesrat kann das Gesetz wegen seiner fehlenden Zustimmungspflicht nicht mehr kippen, deshalb ist davon auszugehen, dass es in der im Komrpomiss vereinbarten Form verabschiedet wird. (mh)