Das Bundesumweltministerium will ab 2015 eine Pflicht zur Trennung von Bio-Müll einführen. (Foto: © 3268zauber/cc)
Der Entwurf des Bundesumweltministers Norbert Röttgen (CDU) für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht eine “Getrenntsamm- lungspflicht für Bio-Abfälle” vor. Mit anderen Worten, Bio-Abfälle müssen ab 2015 extra gesammelt werden. Das kann entweder über eine Sammelstation für Bio-Müll erfolgen oder aber über eine neue Mülltonne. Außerdem soll eine Wertstoff-Tonne den gelben Sack ersetzen, in die künftig alle verwertbaren Abfälle entsorgt werden. Dazu gehört dann nicht mehr nur Verpackungsmüll, sondern auch Plastik, Metalle, Textilien und sogar Elektro- kleingeräte wie Toaster oder Fön. An der Reststoff-Tonne und der Altpapiertonne ändert sich nichts, ebenso wie an der Entsorgung von Glas im Sammel-Container bzw. der Glas-Tonne. Nebend er bundesweit einheitlichen schwarzen Mülltonne für Restmüll gibt es aktuell je nach Region schon eine blaue Mülltonne für Altpapier, eine gelbe für Verpackungswertstoffe, eine braune für Küchen- abfälle und eine grüne für Glas.
Weitere Punkte in dem Gesetzentwurf betreffen unter anderem neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffe in der Abfallwirtschaft, die Einführung einer neuen fünfstufigen Abfallhierarchie, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme, die Einführung von Recycling- und Verwertungsquoten für Siedlungs- abfälle und Bau- und Abbruchabfällen (ab 2020) und die Ver- besserung des Qualitätsprofils der Entsorgungsfachbetriebe. (mh)