Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass nur eingebaute Teile einer Photovoltaik-Anlage versichert sind. (Foto: © Pixelio / Sturm)
Wer gerade mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach beschäftigt ist, sollte noch nicht montierte Teile keinesfalls auf dem Balkon zwischenlagern. Werden diese nämlich entwedet, muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden aufkommen. Das Landgericht Hannover (AZ: 8 O 242/09) entschied nun, dass nicht eingebaute Teile weder Bestandteil des Gebäudes noch versichertes Zubehör sind. Auch die Hausratversicherung musste in dem genannten Fall nicht für den Schaden zahlen. Dazu fehle es an Gebäudebezogenheit, argumentierten die Richter. Denn ein Balkon, der dicht über der Erde angebracht ist und von außen ohne Hindernisse begangen werden kann, kann nicht als versicherter “Raum eines Gebäudes” im Sinne der Versicherungsbedingungen angesehen werden, so die Richter weiter.
Somit bleibt Hausbesitzern, die selbst eine Photovoltaik-Anlage installieren wollen, nur die Option, sämtliches Zubehör wie zum Beispiel Gestänge, Module, Kabel etc. während der Bauphase in einem unzugänglichen bzw. abgeschlossenen Bereich des Hauses aufzubewahren, um im Fall eines Diebstahls nicht auf den hohen Kosten sitzen zu bleiben. (ok)