Auch ein Gutachten konnte die koalitions-interne Diskussion um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken nicht beenden.
Auch nach der Auswertung eines wissenschaftlichen Gutachtens ist die Diskussion um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in der Bundesregierung nicht beendet. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDO) liest aus dem Gutachten die Empfehlung für eine Laufzeitverlängerung von 12-20 Jahren heraus. Hierbei würde “der größte volkswirtschaftliche Nutzen” liegen, so sein Argument. Allerdings erklärte Brüderle auch, dass für den Weg in das regenerative Zeitalter das Energiekonzept grundlegend umgebaut werden müsse und das eine Laufzeitverlängerung dem nicht entgegenstünde, sondern vielmehr beim Ausbau der erneuerbaren Energien helfen würde.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) ist dagegen der Meinung, dass aus dem Gutachten gar keine Aussagen über volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analysen gezogen werden könnten. Seiner Interpretation zufolge würde das Gutachten vielmehr zeigen, dass verschiedene Laufzeitverlängerungen von vier bis 28 Jahren kaum einen Unterschied im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die Strompreise und das Erreichen der Klimaschutzziele machen würden. Röttgen sieht in einer Laufzeitverlängerung eine “allenfalls marginale Bedeutung” und verwies auf den Energieverbrauch, der zu 40% Gebäude und zu 20% den Verkehr betrifft. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) deutete inzwischen an, eine Laufzeitverlängerung von 10-15 Jahre für vernünftig zu halten. Welche Laufzeitverlängerung am Ende durchgesetzt wird, wird spätestens am 28. September klar sein, wenn das Energiekonzept der Bundesregierung im Bundeskabinett verabschieden werden soll.
Aus der Opposition hagelt es weiter Kritik an den Plänen der Bundesregierung. SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel bezeichnete die aktuelle Debatte in der Koalition als “schmutzigen Ablasshandel” und kritisierte, dass hierbei zu wenig über die Sicherheit von Atomkraftwerken diskutiert werde. Sollte die Regierung die Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrats verlän- gern, haben sowohl SPD als auch Grüne bereits juristische Mittel, also Klagen vor dem Verfassungsgericht angekündigt. (Foto: © Pixelio/Setcookie / mh)