Die Einspeisung von Biogas soll weiterhin von der Steuer befreit bleiben und zwar auf unbestimmte Zeit. (Foto: © Pixelio / Meister)
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihres neuen Energie- konzepts unter dem Punkt “Herausforderung Mobilität” für die weitere Förderung von Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff ausge- sprochen und entschieden, dass Bio-Erdgas auf unbestimmte Zeit von der Steuer befreit bleiben soll. In dem entsprechenden Abschnitt des Konzepts heißt es: “Die Bundesregierung fördert den steigenden Absatz von Erdgasfahrzeugen” und zwar sollen für die Verwendung von Biogas verschiedene Anreize geschaffen werden. Einer davon ist, dass die Einspeisung von Biogas in das Erdgas- netz von der Steuer befreit bleibt und zwar nicht - wie bislang vorgesehen - für einen bestimmten Zeitraum, sondern unbefristet.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Energiesteuer auf alle fossilen Kraftstoffe, bei der auch die jeweiligen Treibhaus- emissionen berücksichtigt werden sollen. Für die Interessenver- tretung erdgas mobil e.V. bedeuten diese Entscheidungen langfristige Planungssicherheit für Gasversorger und Automobil- hersteller, aber auch für Tankstellenbetreiber, die damit ermutigt werden solle, weiterhin in alternative Kraftstoffe zu investieren. Laut erdgas mobil e.V. machen die Pläne der Regierung Hoffnung auf eine dynamische Weiterentwicklung des Marktes. (mh)