OVG hat entschieden: Privat genutzte PV-Anlagen bedürfen keiner Baugenehmigung. (Foto: © Pixelio / Sturm)
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass das am 24. September 2010 bekanntgewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster (Az. 7 B 985/10) nach seiner Auffassung keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Photovoltaik-Anlagen hat. In dem Urteil ging es unter anderem darum, dass das Vermarkten von Energie eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Das bedeutet, dass ein land- wirtschaftliches Gebäude, dass durch die Installation einer PV- Anlage in seiner Nutzung geändert wird, eine entsprechende Baugenehmigung benötigt. Nach Auffassung des Ministeriums sind privat genutzte PV-Anlagen jedoch viel kleiner als die Anlage, um die es bei dem OVG-Beschluss ging. Außerdem würden PV-Anlagen auf Privathäusern auch überwiegend oder sogar vollständig Energie für den Eigenbedarf produzieren und deshalb keine Nutzungsänderung vorliegen. Somit wäre auch keine Bauge- nehmigung erforderlich.
Einige Medien hatten nach dem Urteil berichtet, dass Betreiber von privaten Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen Teile des selbst produzierten Stroms ebenfalls ins öffentliche Netz einspeisen und deshalb auch als Gewerbe gelten müssten. Das würde bedeuten, dass die Anlagen, für die keine gesonderte Baugenehmigung vorliegt, illegal wären, was zu einer großen Verunsicherung bei den PV-Anlagenbesitzern geführt hat. Durch die Pressemitteilung des Ministeriums dürfte der Fall jetzt jedoch klar sein. (mh)