Der Förderstopp von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen ist nicht verfassungswidrig. (Foto: © Pixelio / Sturm)
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe ist das Ende für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen rechtmäßig und nicht verfassungswidrig. Demnach bleibt es bei dem Ausschluss der Solarförderung für diesen Bereich, eine entsprechende einstweilige Anordnung eines Investors wurde abgelehnt. Ein Investor wollte verhindern, dass Photovoltaik- Anlagen auf Ackerflächen künftig nicht mehr gefördert werden. Begründung: Er investiere in 24 bereits begonnene Projekte, die wegen der neuen Förderungsregeln und unzureichender Über- gangsfristen nun nicht mehr fristgerecht abgeschlossen werden könnten. Dies sei ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verbunden mit dem Grundrecht auf Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit, argumentierte der Kläger. Die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts entschied jedoch, dass Investoren nicht auf einen Fortbestand der Förderung bis Ende 2014 (wie ursprünglich geplant) vertrauen könnten. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes sei durch den aus der neuen Förderungs- regelung resultierenden Eingriff in die Berufs- oder allgemeine Handlungsfreiheit eines Investors nicht verletzt. (mh)