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dena: Bei Umzug Energieausweis verlangen

Mieter und Käufer sollen sich laut der deno unbedingt den Energieausweis der jeweiligen Immobilie vorlegen lassen. (Foto: © Pixelio / Sturm)
Mieter und Käufer sollen sich laut der deno unbedingt den Energieausweis der jeweiligen Immobilie vorlegen lassen. (Foto: © Pixelio / Sturm)

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH dena rät allen Mietern und Käufern von Immobilien, sich für die Objekte ihres Interesses stets den gültigen Energieausweis vorlegen zu lassen und anhand des Ausweises die energetische Qualität der Immobilien miteinander zu vergleichen. Wer schon beim Kauf oder der Miete auf den Energie- verbrauch der Immobilie achtet, kann dadurch hohe Energiekosten vermeiden und die Gesamtmiete dauerhaft niedrig halten. Für Stephan Köhler, den Vorsitzenden der dena-Geschäftsführung, “ist der Blick in den Bedarfsenergieausweis bei der Wohnungs- oder Hausbesichtigung ein Muss”.

Für Wohnhäuser besteht seit 2008 die Energieausweispflicht, d.h. wer eine Wohnung oder ein Haus vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss den potenziellen Mietern, Pächtern oder Käufern einen Energieausweis vorlegen. Im Energieausweis wird anhand einer Farbskala, die von grün bis rot reicht, angezeigt, wie viel Energie in dieser Immobilie durchschnittlich für Heizung und Warmwasser verbraucht wird. Gebäude, die hier im grünen Bereich liegen, zeichnen sich durch niedrige Energiekosten und hohen Komfort aus. Gebäude im roten Bereich bedeuten hingegen hohe Energiekosten durch alte Fenster oder Heizungssysteme oder schlechte Dämmung der Wände. Doch nicht nur die Farbskala ist wichtig, auch die Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude, die ebenfalls im Energieausweis vermerkt sind. Sie zeigen an, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, um den Gesamtenergieverbrauch zu senken. Neue Besitzer können so gut einschätzen, welche Kosten eventuell auf sie in den nächsten Jahren zukommen könnten.

Die dena weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es zwei Varianten von Energieausweisen gibt. Bei dem Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch auf der Basis des Verbrauchs in den letzten drei Jahren angegeben. Bei einem Bedarfsausweis hat sich ein Fachmann das Gebäude genauer angesehen und unter ener- getischen Aspekten bewertet. (mh)

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