Jedes Mineralwasser ist natürlich und rein, aus diesem Grund gibt auch kein Bio-Mineralwasser. (Foto: © Pixelio / Rose)
Die in Neumarkt in der Oberpfalz ansässige Brauerei Lammsbräu hat nun in dem Gerichtsverfahren wegen unlauteren Wettbewerbs einem Vergleich zugestimmt. Stein des Anstoßes war ein Getränk, das unter der Bezeichnung “Biomineralwasser” verkauft wurde. Dagegen hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbe- werbs aus Bad Homburg beim Nürnberger Landgericht Klage ein- gereicht, da es sich hierbei ihrer Meinung nach um eine Irreführung der Verbraucher handele. Das bestritt Lammsbräu, so dass der Fall vor Gericht kam, nun aber mit einem Vergleich endete.
Der Vergleich sieht vor, dass die Brauerei die Etiketten für das Getränk ändern muss, denn obwohl der Name “BioKristall” nicht beanstandet wird, ist die Bezeichnung “Biomineralwasser” nicht in Ordnung. Der Verbraucher würde durch diese Bezeichnung nämlich sehr wohl in die Irre geführt, da Wasser - anders als landwirt- schaftliche Erzeugnisse - weder angebaut noch hergestellt wird und deshalb nicht unter die Öko-Verordnung der EU fällt. Genau das suggeriert die Bezeichnung aber und im Umkehrschluss könnten Verbraucher glauben, dass ein Mineralwasser ohne den zusätzlichen Bio-Begriff nicht rein sei oder Zusatzstoffe enthalte, was nicht der Fall ist. Außerdem muss Lammsbräu sein Gütesiegel umgestalten, das dem Öko-Siegel der EU nach Ansicht der Richter zu ähnlich sieht. Allerdings darf die Brauerei die Restbestände mit dem bisherigen Biosiegel noch abverkaufen. (mh)