Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Aussetzung des Glühbirnen-Verbots
Der Verkauf von Glühbirnen mit 100 Watt und 75 Watt wurde bereits verboten. Im September 2011 soll die dritte Stufe der EU-Effizienzverordnung in Kraft treten und auch die weit verbreiteten Glühbirnen mit 60 Watt verbieten. Die Energiesparlampe steht seit langem in der Kritik, umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe zu enthalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert nun in einer aktuellen Mitteilung die sofortige Aussetzung des Glühbirnen-Verbots. Dies sei einer Reaktion auf Tests des Umweltbundesamts (UBA) mit zerbrochenen Energiesparlampen. Diese Tests hätten ergeben, dass die Quecksilberwerte bis zu fünf Stunden lang zwanzig mal höher seien als zulässig. “Der Staat hat bei der Produktsicherheit offenbar geschlafen. Gab es vor dem Glühbirnen-Verbot keine Tests?”, fragt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Laut dem vzbv müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Leidtragenden nicht die Verbraucher sind. Zudem sollten Kunden das Geld für gekaufte Energiesparlampen von Herstellern und Händlern zurückerstattet bekommen. Man fordert von der Bundesregierung, dass sie in Brüssel eine Aussetzung erwirkt, die so lange Bestand hat, bis es für die Verbraucher sichere und praktikable Alternativen gebe. “Es kann nicht sein, dass der Staat ein sicheres Produkt verbietet und durch ein unsicheres ersetzt”, kritisiert Billen. Die 60-Watt-Birne wird in deutschen Haushalten am häufigsten eingesetzt. Daher wird die dritte Stufe des Glühbirnen-Verbots auch zur den bislang größten Veränderung führen. Erst jetzt werden Verbraucher wohl vermehrt zur Energiesparlampe greifen. “Wenn die Industrie es nicht schafft, bruchsichere und ungefähr- liche Lampen anzubieten, muss die Glühbirne über den Herbst 2011 hinaus im Handel bleiben”, so Billen.
Die Tests des Umweltbundesamts hatten ergeben, dass sowohl Lampen mit fünf Milligramm als auch solche mit zwei Milligramm Quecksilber verursachen beim Zerbrechen am Boden eine Konzentration des giftigen Schwermetalls, die zwanzig Mal über dem zulässigen Richtwert für Innenraumbelastung liegt. Besonders für Kinder und Schwangere bedeutet dies eine akute Gesundheitsgefährdung. (ok)Ver




