EU beschließt neue Kennzeichnungen für Lebensmittel
Die EU-Verbraucherminister haben in dieser Woche eine neue, einheitliche Lebensmittelkennzeichnung beschlos- sen, nach der die Hersteller dazu verpflichtet werden, zukünftig den Gehalt von Eiweiß, Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlen- hydraten, Salz und Zucker auf ihren Verpackungen anzugeben. Bislang war eine solche Kennzeichnung freiwillig, doch um die zunehmende Fettleibigkeit in Europa zu bekämpfen, soll sich dies jetzt ändern. Die von Verbraucherschützern geforderte Ampel, die mit den drei Farben grün, gelb und rot auf gesunde, weniger gesunde und ungesunde Lebensmittel hinweist, wurde abgelehnt. Diese Lösung war von Ernährungsexperten, Kinderärzten und den Ortskrankenkassen in Deutschland vorgeschlagen worden. Darüber hinaus müssen nun auch koffeinhaltige Produkte einen Warnhinweis für Kinder oder Schwangere tragen. Fleischprodukte müssen mit ihrem Herkunftsland gekennzeichnet sein. Lebensmittelimitate (z.B. Analogkäse und Schinkenimitate) müssen auch als solche erkennbar gekennzeichnet sein. Die Geschäfte müssen außerdem ihre Kunden bei unverpackten Lebensmittel auf die möglicherweise allergieauslösenden Inhaltsstoffe hinweisen.
Die Entscheidung der EU wurde nicht überall begeistert aufgenommen. So kritisierte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, dass sich die Verbraucher eher dafür interessieren, wo das Tier gelebt hat, aus dem das Fleischprodukt hergestellt wurde, und eher weniger für den Ort, an dem es verpackt wurde. Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch ist unzufrieden und befürchtet einen anhaltenden Etikettenschwindel, z.B. die Bezeichnung eines Produkts mit “Fitness” und erst auf der auf der Rückseite angebrachten Nährwerttabelle ist ein Zuckergehalt von 40% ersichtlich. Deshalb fordert sie die Kennzeichnung der Nährwerte auf der Verpackungsvorderseite anzubringen. (mh)




