BUND fordert Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte
Ab sofort können sich Verbraucher online kostenlos in einer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veröffentlichten Datenbank über Produkte, die Nano-Partikel enthalten, informieren. In der Datenbank, mit der der Umweltverband auf eine fehlende Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte aufmerksam machen sowie zur Verbraucheraufklärung beitragen will, befinden sich neben Lebensmittel- verpackungen, Textilien, Wandfarben, Tierpflegemittel sowie Zahnpasta auch mehr als 200 Kosmetika, in denen die winzigen Teilchen versteckt zum Einsatz kommen. Da die Datenbank nur einen Teil der Nano-Produkte beinhaltet, fordert der BUND die Verbraucher deshalb auf, weitere Produkte zu melden, damit sie in die Datenbank aufgenommen werden können, da die Risiken von Nano-Partikeln für Gesundheit und Umwelt bisher nicht geklärt seien. Die Organisation geht davon aus, dass einige Nano-Materialien aufgrund ihrer geringen Partikelgröße giftig wirken und die Moleküle die Zell- membranen oder sogar die Blut-Hirn-Schranke überwinden können.
Die Hersteller hingegen werben mit den angeblich tollen Eigenschaften von Nano-Artikeln und versprechen sich dadurch satte Gewinne. Zudem werden die Risiken nach Ansicht der Organisation unterschlagen und der Verbraucher kann sich nicht für oder gegen Nano-Produkte entscheiden. Deshalb fordert der BUND die Regierung zur Einführung einer Melde- und Kennzeichnungspflicht für Nano-Produkte auf. In der EU wurden bereits erste Regelungen getroffen. Hier müssen Kosmetika mit Nanopartikeln ab 2013 gekennzeichnet werden. Ob diese Regelung ab 2014 auch für den Bereich Lebensmittel gilt, hängt noch von einer ausstehenden Entscheidung des EU-Parlaments ab. (sk)




