Umweltorganisationen kritisieren Küstenschutz ohne Umweltabgabe
Die Schutzstation Wattenmeer und die Umweltschutzorganisation WWF üben massive Kritik an den Plänen der schleswig-holsteinischen Landesregierung, Küstenschutz- Maßnahmen zukünftig ohne Ausgleich der dabei entstandenen Schäden an der Natur durchzuführen, um Kosten einzusparen. Die beiden Umweltorga- nisationen weisen darauf hin, dass die Pflicht zum Ausgleich entstandender Schäden ein elementarer Grundsatz des Umweltrechts ist, der auf der Überzeugung basiert, dass ein Verursacher die Schäden ausgleichen muss, wenn es ihm nicht gelungen ist, sie von vornherein zu vermeiden. Außerdem umfassen die für den Schadens- ausgleich erforderlichen Mittel sowieso nur einen Bruchteil der rund sechs Millionen Euro, die durch die Küstenschutz-Abgabe eingenommen werden sollen, heißt es bei WWF und Schutzstation Wattenmeer.
Schadensausgleich für Naturschäden von EU vorgeschrieben
Der Leiter des WWF-Wattenmeerbüros, Hans-Ulrich Rösner, leugnet nicht, dass Küstenschutz notwendig ist, betont aber, dass dabei darauf geachtet werden muss, dass Schäden an der Natur so gering wie möglich gehalten werden und für die Maßnahmen immer das naturfreundlichste Verfahren einzusetzen. Mit anderen Worten: Die Schäden, die durch den Bau von Deichen, Dämmen oder Deckwerken oder durch die Sandent- nahme für Aufspülungen an anderer Stelle, in Schutzgebieten des Wattenmeeres entstehen, müssen wieder gut gemacht werden.
Die Naturschutzexpertin Silvia Gaus von der Schutzstation Wattenmeer weist darauf hin, dass ein Schadensausgleich für Naturschäden in den Schutzgebieten von der EU vorgeschrieben ist und diese Diskussion deshalb auch überflüssig sei. Die Expertin ist sehr besorgt, dass sich durch die unnötige Debatte das Verhältnis zwischen Küstenschutz und Naturschutz, das zuletzt durch gegenseitiges Verständnis geprägt war, erheblich beschädigt wird. (mh)




