Brandenburg verbietet Windräder in Naturschutzgebieten
Wie das Umweltministerium in Potsdam durch eine Sprecherin mitteilen ließ, dürfen in Naturschutzgebieten auch zukünftig keine Windkraftanlagen errichtet werden und nahm Bezug auf Paragraf 23 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, wonach Naturschutzgebiete „vorrangig der Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung und von Lebensstätten oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ dienen.
Zwar lasse der geplante Erlass der Brandenburgischen Umweltministerin Anita Tack die Errichtung unter bestimmten Bedingungen in Landschaftsschutzgebieten - die dem Entwurf zufolge der Erhaltung des Naturhaushalts, dem Schutz von Lebensräumen oder auch der Erholung dienen – zu, Naturschutzgebiete jedoch seien davon ausgeschlossen. Die Ausweisung von sogenannten „Windeignungsgebieten“ sei „grundsätzlich nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zu vereinbaren“, äußerte die Sprecherin des Umwelt- ministeriums und stellte damit vorherige Berichte klar, wonach Windräder angeblich auch in Naturschutzgebieten zugelassen werden sollen.
Allerdings könnten in Randlagen von Naturschutzgebieten nach Einzelfallprüfungen geeignete Flächen für Windräder ausgewiesen werden, wenn kein Widerspruch zum Schutzzweck anzunehmen sei. Zudem entfalle die bisherige Pufferzone von einem Kilometer zu Schutzgebieten. Dem Entwurf für den Erlass zufolge ist jedoch zu prüfen, ob der Bau von Windenergieanlagen, die unmittelbar an Naturschutz-, Flora- Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete nach EU-Richtlinie angrenzen, ob dies Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgebiet hat. Nach den Plänen der Landesregierung sollen bis zum Jahr 2020 mehr als 20 Prozent des primären Energiebedarfs aus regenerativen Quellen wie der Windkraft stammen. Der Erlass helfe, dieses Ziel zu erreichen, hatte Umweltministerin Anita Tack (Linke) in der vergangenen Woche gesagt.
Zuvor hatte sich ein Bündnis aus 19 Bürgerinitiativen gegen den Bau von Windrädern in den Brandenburger Naturschutzgebieten gewehrt und am Montag in einem Brief angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen einen Erlass der Landesregierung, demzufolge die Pufferzone zu Naturschutzgebieten wegfällt, zu klagen. (sk)




