Bundesumweltministerium baut lokale Klimaschutz-Förderung aus
Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, sieht die novellierte Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vor, dass von Beginn des neuen Jahres an bis zum 31. März 2011 Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen können. Die Projekte, für die rund 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen, werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert.
Das Ministerium hat mit der Kommunalrichtlinie seit 2008 etwa 900 Kommunen beim lokalen Klimaschutz unterstützt und konnte aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative so die Entwicklung von Klimaschutz- konzepten und Modellprojekten anstoßen sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte erleichtern. Ebenso konnten Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung, etwa bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, zur Anwendung gebracht werden.
Auch im Jahr 2011 sollen diese bewährten Fördertatbestände fortgesetzt werden. Allerdings schafft die novellierte Richtlinie auch neue Förder- möglichkeiten: Unter dem Titel „Masterplan 100% Klimaschutz“ sollen Kommunen, die ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent senken wollen, bei der Erstellung von Konzepten und deren Umsetzung mit einer Förderquote von 80 Prozent vom Bundesumweltministerium unterstützt werden.
Kommunen, die ihre Straßen- und Außenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten, können zudem eine Förderung von 40 Prozent erhalten. Außerdem wird auch die Unterstützung des lokalen Klimaschutzmanagers in seiner Umsetzungsarbeit neu eingeführt: Er erhält ein eigenes Budget für Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen. (sk)





