Blauer Engel auch für Textilien und Schuhe

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass das Umweltzeichen “Blauer Engel” zukünftig auch Schuhe und Textilien kennzeichnen kann, die aus einer gesundheits- und umweltfreundlichen Produktion stammen. Um den Blauen Engel tragen zu können, müssen die Schuhe und Textilien hohe ökologische und soziale Voraussetzungen erfüllen, die von der Jury Umweltzeichen Anfang Dezember 2010 festgelegt wurden. Dazu gehört, dass die Textilien und Schuhe hohe Umweltstandards in der Produktion erfüllen und keine gesundheitsbelastenden Chemikalien enthalten.
Die Hersteller von Schuhen und Textilien, die ihre Produkte mit dem Blauen Engel auszeichnen lassen möchten, müssen z.B. die Herkunft der Rohstoffe, Materialien und Fasern nachweisen. Außerdem müssen sie garantieren, dass bei der Produktion keine gesundheits- belastenden Chemikalien, Hilfs- und Farbmittel eingesetzt werden und dass sie bestimmte Anforderungen an Abwässer und Abluft einhalten. Darüber hinaus müssen die Produkte eine gute Gebrauchstauglichkeit aufweisen.
Bei der Produktion der Textilien und Schuhe sind auch die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten. Diese verbietet unter anderem Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierungen der Arbeitnehmer aufgrund ihres Glaubens, ihrer Rasse oder Herkunft. Außerdem müssen die Gründung und Arbeit einer Gewerkschaft erlaubt sein, erklärt die Stiftung Warentest.
Neben Textilien und Schuhen können zukünftig noch weitere Produkte mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden wie z,B, technisch getrockenete Hackschnitzel, Holzpellets sowie emissionsarme Verlegeunterlagen für Laminat-, Parkett- und andere Hartböden und textile Bodenbeläge. Insgesamt tragen bislang rund 11.500 Produkte und Dienstleistungen das Umweltzeichen “Blauer Engel”. (mh)





