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Bundesrat will energetische Vorgaben für Immobilien vereinfachen

Bundesrat will energetische Vorgaben für Immobilien vereinfachen
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die verschiedenen energetischen Vorgaben für Gebäude zusammenzuführen. (Foto: © Pixelio / Sturm)

Wie aus einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf vorgeht, der eine EU- Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht umsetzen soll, fordert der Bundesrat eine Vereinfachung energetischer Vorgaben für Immobilien.

Der Bundesrat kritisiert, dass die derzeitigen energetischen Vorgaben für Gebäude eine “mittlerweile nicht mehr überschaubare Fülle” haben. Es gebe für private Bauherren, Gebäude des Bundes, der Länder und Kommunen eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, die zusammengeführt werden sollten. Dies sollte nach dem Vorschlag des Bundesrats im Rahmen der geplanten Novellierung der Energieeinspar- verordnung für 2012 geschehen. Der Gesetzesentwurf der Regierung sei “kontraproduktiv” für die Entbürokratisierung, so der Bundesrat.

Die Bundesregierung will die geplanten Regelungen jedoch nicht vereinfachen. Sie begründet die unterschiedlichen Vorgaben damit, dass öffentliche Gebäude im Bereich der erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung eine Vorbildfunktion inne hätten und deshalb auch andere Vorgaben bräuchten als z.B. die Gebäude von Privatpersonen. Außerdem könnten Vereinfachungen auch ein Verstoß gegen die EU- Richtlinie zur Folge haben, argumentiert die Bundesregierung.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 18% des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Deutschland ist dazu verpflichtet, in einem elektronischen Register die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Durch den Gesetzesentwurf soll vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) an diese Richtlinie angepasst werden. (mh)