Mangelhafte Herkunftsangaben bei Obst und Gemüse
Einer am Montag veröffentlichten Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge verstoßen viele Obst- und Gemüsehändler gegen die Kennzeichnungspflicht und geben nicht das Ursprungsland an. Die Stichprobe ergab, dass acht von zehn Händlern die Herkunftsländer ihrer Gemüse- und Obst- Ware verschwiegen haben.
Bei ihrer Untersuchung hatten die Verbraucherschützer insgesamt 88 Obst- und Gemüsestände auf Wochenmärkten, Supermärkten, bei Discountern und in Bio-Läden in vier nordrhein- westfälischen Städten unter die Lupe genommen. Wie die Experten der Verbraucherzentrale am Montag in Düsseldorf berichteten, sind ihnen im Schnitt fünf Mängel pro Händler aufgefallen. So war bei 284 Obst- und Gemüseangeboten weder auf der Ware noch auf dem Preisschild eine Herkunftskennzeichnung zu finden. Außerdem widersprachen sich in 62 Fällen bei Äpfeln, Birnen und Co. die Angaben, da auf dem Hinweisschild ein anderes Ursprungsland als auf der Ware angegeben war.
Zudem stellten die Verbraucherschützer fest, dass insgesamt 26 mal auf den Hinweisschildern sogar gleich mehrere Export-Länder prangten und in 15 Fällen die Länderkennzeichnungen in fremder Sprache oder mit unbekannten Abkürzungen (4 mal) versehen waren. “Verbraucher haben ein Recht auf eine exakte Angabe der Herkunft. Nur so können sie eine für sie richtige Kaufentscheidung treffen“, rügte NRW-Verbraucher- zentralen-Chef Klaus Müller die nachlässige Praxis des Handels.
Bis auf einige Ausnahmen sei die Herkunftsangabe bei Obst- und Gemüsesorten vorgeschrieben. Deshalb forderte Müller den Handel dazu auf, für eine einwandfreie Auszeichnung des Sortiments zu sorgen sowie ihr Personal besser zu schulen. (sk)




