Greenpeace: Verfassungsbeschwerde gegen Laufzeitverlängerung
Die Umweltorganisation Greenpeace hat zusammen mit sieben Anwohnern der Atomkraftwerke Neckarwestheim 1, Philippsburg 1, Isar 1, Biblis A und B, Unterweser, Brunsbüttel und Krümmel Verfassungsbeschwerde gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraft eingelegt. Greenpeace-Experte Heinz Smital begründet diesen Schritt damit, dass die Laufzeitverlängerung die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte auf körperliche Unversehrtheit verletze und weist auf die große Gefahr hin, die von den alten Reaktoren ausgehen. Außerdem sei eine sichere Entsorgung des radioaktiven Atommülls nicht gegeben.
Greenpeace weist darauf hin, dass von den derzeit 17 Atomkraftwerken in Betrieb heutzutage genehmigt werden würde, weil z.B. keines den Absturz eines großen Passagierflugzeugs unbeschadet überstehen würde. Vor allem bei den sieben ältesten Atommeilern gebe es zum Teil sehr gravierende Sicherheitsmängel.
Dem Bundesverfassungsgericht stehen noch weitere ähnliche Klagen ins Haus: Die Oppositionsparteien sowie die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen ebenfalls gegen die Laufzeitverlängerung klagen. Grund: Die Entscheidung wurde getroffen, ohne dass der Bundesrat zugestimmt hatte.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung sollen sieben Atomkraftwerke, die vor 1980 ans Netz gegangen sind, noch acht weitere Jahre in Betrieb bleiben, jüngere Atomkraftwerke sogar 14 Jahre länger. Damit würde in Deutschland noch mindestens bis zum Jahr 2035 Atomkraftwerke in Betrieb sein. (mh)




