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EU-Energiekommissar Oettinger kündigt Strompreiserhöhung an

EU-Energiekommissar Oettinger kündigt Strompreiserhöhung an
Netzausbau wird für Verbraucher teuer: EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat eine weitere Strompreiserhöhung angekündigt. (Foto: © Pixelio / Altmann)

Nachdem die EU beschlossen hat, die Energienetze in der Gemeinschaft für rund 200 Milliarden Euro auszubauen, wird es nach Meinung von EU-Kommissar Günther Oettinger abermals zu einer spürbaren Steigerung der Strompreise kommen. Oettinger schätzt, dass es sich dabei etwa “um ein bis zwei Cent pro kWh” handeln wird. Nur dadurch könnten sich die neuen Leitungen und auch weitere Speicherkapazitäten finanzieren lassen. Dem “Hamburger Abendblatt” sagte Oettinger, dass die Gefahr, dass es bei einem Ausbleiben des Netzausbaus zu einem Stromausfall kommen könne, sehr real sei.

Durch den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien wie der Windkraft sei die Versorgungssicherheit beeinträchtigt, merkt Oettinger an. “Daher brauchen wir perfekte Netze, die Schwankungen ausgleichen können.” Die Modernisierung der Infrastruktur wurde im Rahmen des jüngsten EU-Gipfels beschlossen. Die Mehrkosten für einen Haushalt mit vier Personen und einem Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr könnten sich auf bis zu 90 Euro pro Jahr bzw. 7,50 Euro pro Monat belaufen. Nach der letzten Strompreiserhöhung, die von den Versorgern auf die Erhöhung der so genannten Ökostrom-Umlage geschoben wurde, ist das für die Verbraucher eine bittere Pille.

Nach Meinung Oettingers können die Energiekonzerne die hohen Kosten für den beschlossenen Ausbau nur mit Unterstützung der Verbraucher bewältigen. Man wolle die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Energieversorger nicht gefährden, da Unternehmen wie E.ON, RWE, EnBW im internationalen Vergleich “nur mittelgroß” seien.

Auch die Genehmigungsverfahren für den Netzausbau müssen nach Meinung Oettingers überarbeitet werden. So dürfe es nicht mehr zwanzig Jahre dauern, bis neue Stromleitungen genehmigt werden, sondern “höchstens fünf bis sieben Jahre.” (ok)