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Elektroautos müssen hörbar sein

Elektroautos müssen hörbar sein
Laut den Beschlüssen einer UN-Arbeitsgruppe müssen Elektrofahrzeuge Geräusche machen, damit sie frühzeitig wahrgenommen werden. (Foto: © Meyer / Pixelio)

Medienberichten zufolge hat sich eine Arbeitsgruppe der UN unter der Leitung des Bundesumweltministeriums darauf geeinigt, dass Elektro-Fahrzeuge künstliche Geräusche machen sollen, um im Straßenverkehr sicherer unterwegs zu sein. Die Regelung soll für alle elektrisch betriebenen Kraftfahrzeuge, also Autos, Busse, LKWs und Zweiräder gelten. Laut der Einigung sollen die Geräusche der E- Autos höchstens so laut sein wie die, die von anderen Fahrzeugen (Autos, Busse, Motorräder) mit Verbrennungsmotor erzeugt werden, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde unterwegs sind.

Außerdem sollen die Geräusche so kreiert sein, dass andere Verkehrs- teilnehmer erkennen, ob ein Elektro-Auto gerade mit konstantem Tempo fährt, abbremst oder beschleunigt. Welche Geräusche konkret benutzt werden sollen, steht noch nicht fest, aber Sirenen, Alarmanlagen oder die Signale von Polizei oder Feuerwehr seien “nicht akzeptabel” und auch Melodien oder Geräusche von Insekten oder anderen Tieren, wie sie in Japan zum Einsatz kommen, sollten eher “vermieden werden”. Solche Geräusche könnten andere Verkehrsteilnehmer eher irritieren.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erklärte in der “Financial Times Deutschland” (FTD), dass man mit einer Lärmpflicht für Elektro- Autos gerade schwächere Verkehrsteilnehmer “wie Blinde, Fußgänger oder Fahrradfahrer” schützen wolle, denn sie können herannahende Elektro-Autos sonst nicht gut wahrnehmen. Wie die “FTD” berichtet, sollen die UN-Beschlüsse im Sommer angewandt werden, aber schon jetzt würden sie von den Autoherstellern “ernst genommen und frühzeitig umgesetzt” werden, heißt es.

Die Beschlüsse dürften auf positive Resonanz treffen, denn erst im Januar 2011 hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die Automobilindustrie aufgefordert, die Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten zu berücksichtigen und durch zusätzliche Geräusche die Gefahr von herannahenden Elektrofahrzeugen zu verringern. (mh)