AKW-Störfälle: Grüne erstatten Anzeige gegen EnBW

Die Grünen in Baden-Württemberg haben gegen EnBW Anzeige erstattet. Wie Sylvia Kotting-Uhl, Abgeordnete der Grünen mitteilte, geht es dabei um den Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen der Betriebsgenehmigungen von Atomkraft- werken. Konkret werfen die Grünen EnBW vor, drei meldungspflichtige Störfälle im Kernkraftwerk Philippsburg nicht gemeldet zu haben. Als Beispiel nannten sie einen im Jahr 2009 absichtlich herbeigeführten Ausfall des Sicherheitssystems, der nicht ordnungsgemäß gemeldet wurde, obwohl es sich hierbei um einen meldepflichtigen Vorfall von erheblicher Relevanz handelte. Am 12. Mai 2009 wurden die in den Reaktor führenden Armaturen, die im Störfall dafür sorgen, dass keine Radioaktivität austreten kann, aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltet und konnten nicht mehr angesteuert werden. Wenn es in dieser Zeit zu einem Störfall gekommen wäre, wäre ungehindert Radioaktivität aus dem Reaktor ausgetreten.
Auch der Ausfall der Notkühlung im Januar 2010 und der Verlust von 280.000 Litern Kühlwasser im Juni 2010 sei nicht gemeldet worden, heißt es. Bei dem Vorfall im Januar 2010 wurden ebenfalls Armaturen von der Stromzufuhr getrennt, so dass für drei Tage die Notfallkühlung des Reaktors ausgeschaltet war. Die Mitarbeiter vor Ort sollen nicht informiert gewesen sein und es soll auch keine Notfallanweisung für die Wieder-Anschaltung des Kühlsystems vorgelegen haben.
Laut den Grünen wurden die genannten Vorfälle vom Umweltministerium in Stuttgart und auch vom Bundesumweltministerium grundsätzlich bestätigt. Auf der Liste des Bundesamts für Strahlenschutz tauchen sie jedoch nicht auf, heißt es. Das Atomkraftwerk Philippsburg 2 wird seit 1984 von EnBW betrieben. In dieser Zeit wurden laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) knapp 200 Störfälle gemeldet. Im Jahr 2000 wurde infolge einer Störung eine Reaktorschnellabschaltung vorgenommen. Das AWK sollte ursprünglich im Jahr 2018 vom Netz genommen werden.
Gegenüber der “taz” erklärte ein EnBW-Sprecher, dass man von einer Anzeige keine Kenntnis habe und wenn eine solche vorläge, so sei dies völlig unbegründet. Dem Sprecher zufolge seien die Vorgänge bekannt und auch von allen Beteiligten eingeräumt worden. (mh)




