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RWE klagt gegen Abschaltung von Atomkraftwerk Biblis

RWE klagt gegen Abschaltung von Atomkraftwerk Biblis
Energieriese RWE hat gegen die Abschaltung seines Kernkraftwerks Biblis im Rahmen des Moratoriums Klage eingereicht. (Foto: © Schmidt / Pixelio)

Energieriese RWE hat beim Verwaltungs- gerichtshof in Kassel rechtliche Schritte gegen die Abschaltung des AKW Biblis eingeleitet. Wie die Konzerntochter RWE Power am Freitag mitteilte, erfüllen die deutschen Kernkraftwerke die geltenden Sicherheitsanforderungen und deshalb fehle die rechtliche Maßgabe für eine Betriebseinstellung. Aus diesem Grund klagt RWE nun gegen die am 18. März 2011 erlassenen Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde, nach der der Betrieb des AKW Biblis für die Dauer von drei Monaten einstweilig eingestellt werden muss. Aufgrund dieser Anordnung wurde Block A des Atomkraftwerks bereits heruntergefahren.

Hintergrund der Anordnung ist das von der Bundesregierung erlassene Moratorium, das besagt, dass die sieben ältesten Meiler in Deutschland für drei Monate vom Netz genommen werden sollen. Während dieser Zeit sollen an allen deutschen AKWs neue Sicherheitsüberprüfungen durch- geführt werden. Jeder Tag des Moratoriums kostet RWE nach eigenen Angaben rund 1 Million Euro Gewinn. Sollte RWE Schadensersatz für die zwangsweise Abschaltung des Atomkraftwerks fordern, könnte sich dieser auf eine dreistellige Millionenhöhe belaufen.

Der Rechtsstreit mit der RWE über die Stillegung von Biblis wird sich nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs länger hinziehen, laut einem Gerichtssprecher sei “innerhalb der nächsten Wochen” nicht mit einem Urteil zu rechnen. Sobald die schriftliche Begründung der Klage vorliege, hat das hessische Umweltministerium die Möglichkeit, eine Erwiderung vorzubringen, deshalb könne man nicht genau einschätzen, wann ein Urteil gefällt wird. Eine RWE-Sprecherin erklärte, dass man bis zu einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts keine Vorbereitungen zum Wiederanfahren von Biblis treffen werde. Thorsten Nehls, Sprecher des Umweltministeriums, erklärte gleichzeitig gegenüber dem Sender HR-Info, dass man dies auch mit einem Sofortvollzug unterbinden würde, falls RWE entsprechende Pläne für ein Hochfahren des Reaktors hätte.

Die Grünen glauben, dass RWE mit ihrer Klage gute Chancen hat, Recht zu bekommen. In der ARD erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, dass die Regierung es versäumt habe, für ihr Moratorium eine gesetzlich einwandfreie Basis zu schaffen. Auch der Energieriese EON will sich rechtliche Schritte offenhalten - zwar nicht gegen das Moratorium, aber gegen die Brennelementesteuer. Einem EON-Sprecher zufolge wird es in 6-8 Wochen hierzu eine Entscheidung geben, dann soll nämlich das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nach einem planmäßigen Brennelementewechsel wieder in Betrieb genommen werden und dann würde die neue Steuer anfallen. (mh)