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Neue Förderrichtlinien für erneuerbare Energien ab sofort gültig

Neue Förderrichtlinien für erneuerbare Energien ab sofort gültig
Nach den neuen Förderrichtlinien für erneuerbare Energien ist die Förderung vieler Maßnahmen deutlich erhöht worden. (Foto: © Wengert / Pixelio)

Das Bundesumweltministerium hat seit März 2011 neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, das durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bzw. die bundeseigene Förderbank KfW realisiert wird. Demnach wird die Basis- förderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserheizung und Raumheizung bis zum 30. Dezember 2011 auf 120 Euro pro Quadratmeter erhöht, anschließend liegt sie wieder bei 90 Euro pro Quadratmeter. Bislang war der Bonus, den es für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel gab, zeitlich befristet. Dieser Bonus ist ab sofort unbefristet gültig und beträgt statt 400 Euro bis zum 30. Dezember 2011 nun 600 Euro und danach 500 Euro. Auch der Kombinationsbonus für Solarthermie + Wärmepumpe oder für Solarthermie + Biomasse wurde kurzfristig von 500 Euro auf 600 Euro erhöht. Nach dem 30. Dezember 2011 beträgt er dann aber wieder 500 Euro.

Die eingestellte Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaser- kesseln wird wieder eingeführt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Kessel einen Staubemissionwert von 15 Milligramm pro m³ nicht überschreiten. Sämtliche Förderungen für Pellet-Öfen und -Kessel, Kombinationskessel und Holzhackschnitzelanlagen bleiben bestehen.

Die technischen Anforderungen für eine Förderung von Wärmepumpen wurden verändert, konkret wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen abgesenkt und nun gilt ein anderer Bemessungsmaßstab. Während für die Berechnung der Förderung früher die Wohnfläche zugrundegelegt wurde, ist jetzt die Wärmeleistung der entscheidende Faktor. Am Förderniveau ändert sich dadurch jedoch nicht viel. Neu ist, dass nun auch große Wärmepumpen gefördert werden. Biogasleitungen werden nicht mehr gefördert, allerdings sind kleine Biogasaufbereitungsanlagen wieder förderberechtigt, dies war nach 2010 nicht mehr der Fall.

Immobilienbesitzer, die eine entsprechende Installation oder einen Umbau planen, sollten dies noch in diesem Jahr tun, um von den höheren Fördersätzen zu profitieren. Wer förderfähige Anlagen installieren will und die Förderrichtlinien erfüllt, kann ab sofort einen Förderantrag stellen, vorausgesetzt für diese Anlage wurde noch kein Antrag gestellt. Für schon gestellte Anträge gelten weiterhin die alten Richtlinien. (mh)