Baden-Württemberg: Künftige Landesregierung will 10 Prozent Windenergie
Die künftige rot-grüne Landesregierung von Baden-Württemberg will den Anteil der Windkraft an der Gesamtstrommenge bis zum Jahr 2020 auf gut zehn Prozent ausbauen. Aktuell liege der Anteil am Strommix bei lediglich 0,7 Prozent, sagte der designierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen) am Mittwoch am Rande der Koalitionsverhandlungen. “Wir wollen das Musterländle zum Musterland für erneuerbare Energien machen”, so Kretschmann. Der bisherigen Landesregierung wirft Kretschmann vor, den Ausbau der Windenergie jahreland blockiert zu haben. Aber nicht nur die Windenergie soll massiv ausgebaut werden, auch Solarenergie, Wasserkraft und Biomasse sollen künftig einen größeren Beitrag zur Stromversorgung im Land Baden- Württemberg leisten. Im Fall der Biomasse soll nicht nur Strom gewonnen, sondern auch die anfallende Wärme genutzt werden.
Aktuell stehen in Baden-Württemberg etwa 360 Windräder. Wie viele neue Anlagen gebaut werden müssen, um das Ziel von zehn Prozent erreichen zu können, sagte Kretschmann nicht. Experten gehen jedoch aktuell von etwa 150 neuen Windkraftanlagen aus. Darüber hinaus will Kretschmann die landeseigenen Gebäude auf ihre Energieeffizienz hin überprüfen lassen und ermitteln, wo Strom gespart werden kann. Auch die Bürger rief der neue Landeschef zum Stromsparen auf. Beim Thema Atomenergie geht die künftige rot-grüne Landesregierung fest davon aus, dass die sieben vor 1980 zugelassenen Atomkraftwerke sowie der Pannenreaktor Krümmel dauerhaft abgeschaltet bleiben. Dies solle mit einem Bundesgesetz geregelt werden, heißt es.
Sollten die Kernkraftwerke doch nicht dauerhaft vom Netz gehen, will die neue Landesregierung als Miteigentümer des Energieriesen EnBW alles versuchen, dass neben Neckarwestheim I auch Philippsburg I dauerhaft abgeschaltet bleibe. Eine Nachrüstung des Atommeilers Philipsburg I zur Erfüllung der Sicherheitsstandards sei nahezu unmöglich, da hier mit einem “daramtisch hohen dreistelligen Millionenbetrag” zu rechnen sei. Im Falle von Neckarwestheim II geht Kretschmann momentan von einer Restlaufzeit bis 2020 oder früher aus.
Der künftige Ministerpräsident betont, dass es keine Übertragung der Restlaufzeiten geben dürfe. Das Land wolle sich außerdem der von der SPD beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klage gegen die Laufzeitverlängerung anschließen. (ok)




