Bundesnetzagentur: Neues Meldeverfahren für Photovoltaik-Anlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Verfahren für die Anmeldung neuer Photovoltaik- Anlagen geändert. Demnach können PV- Anlagenbetreiber ihre Anlagen zukünftig nur noch über das offizielle Meldeportal der Bundesnetzagentur anmelden und registrieren lassen. Eine schriftliche Anmeldung, egal ob per Post, per Fax oder als Anhang einer E-Mail ist nicht mehr zulässig. Laut Bundesnetzagentur müssen die Betreiber nun die Anmeldung auch selbst vornehmen und können sie nicht mehr von Fachbetrieben oder Dienstleistern vornehmen lassen. Natürlich ist es aber weiterhin möglich, die zu meldenden Daten vorab mit den zuständigen Fachbetrieben abzuklären. Nur können diese nicht mehr auf das Meldeportal zugreifen, auch nicht im Auftrag der Betreiber.
Photovoltaik-Anlagen, die bereits bei der Bundesnetzagentur registriert sind und damals per Post, Fax oder E-Mail angemeldet wurden, können in dem neuen Meldeportal nicht eingesehen werden. Wenn für diese Solar- Anlagen Änderungen vorgenommen werden müssen, können die dafür erforderlichen Mitteilungen deshalb auch nicht über das Meldeportal gemacht werden. Sie müssen weiterhin per Brief. Fax oder E-Mail an die Bundesnetzagentur geschickt werden. Für eine schnelle Zuordnung muss außerdem die Registrierungsnummer angegeben werden.
Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, ist verpflichtet, neu installierte Systeme bei der Bundesnetzagentur zu melden. Tut er dies nicht, muss er damit rechnen, dass der Netzbetreiber die Zahlung der Einspeise- vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verweigert, weil dieser dazu nicht mehr verpflichtet ist. PV-Anlagen, die keine Vergütungen nach dem EEG erhalten können, sind nicht meldepflichtig.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Meldung spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen soll. Zu den Daten, die Betreiber von PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur melden müssen gehört der Standort der Anlage (vollständige Adresse), die neu installierte Nennleistung aller Module in kWp (hierbei muss nur die Nennleistung jener Module gemeldet werden, die nach dem 1. Januar 2009 neu installiert und der Bundesnetzagentur noch nicht gemeldet wurden) sowie der Tag der Inbetriebnahme der Module. Außerdem muss der Name, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort des Anlagenbetreibers übermittelt werden. Nach Übernahme der Daten verschickt die Bundesnetzagentur eine Bestätigung mit den gesendeten Daten und der Registrierungsnummer an den Betreiber. (mh)




