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Ökostrom-Anbieter wegen unlauterer Werbung abgemahnt

Ökostrom-Anbieter wegen unlauterer Werbung abgemahnt
Unlautere Werbung: Die Verbraucherzentrale NRW hat die Ökostrom-Anbieter Flexstrom und Stadtwerke Energie Verbund abgemahnt. (Foto: © Sturm / Pixelio)

Die Verbraucherzentrale NRW hat Medienberichten zufolge in dieser Woche die beiden Ökostrom-Anbieter FlexStrom und Stadtwerke Energie Verbund mit einer Abmahnung verwarnt. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie unlautere Werbung betrieben haben. Konkret warb FlexStrom auf seiner Website mit einer düsteren Darstellung eines Atomkraftwerks-GAU und Menschen, die mit Schutzanzügen und Atemmasken bekleidet waren sowie dem Slogan “Nie wieder Atomstrom! Wechseln Sie jetzt zu 100 Prozent Ökostrom” für ihren Ökostrom-Tarif. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte FlexStrom wegen unzulässiger Angstwerbung zur Absatzförderung ab und drohte mit rechtlichen Schritten, falls die Werbung nicht entfernt oder abgeändert wird.

Inzwischen erklärte sich FlexStrom zu einer Entfernung der Werbung mit dem angstauslösenden Szenario bereit. Darüber hinaus will der Anbieter als Reaktion auf entsprechende Kritik der Verbraucherschützer zukünftig auch darauf achten, dass für seine Tarife nur noch aussagekräftige und überprüfbare Gütesiegel und Test-Label verwendet werden. Flexstrom wirbt aktuell auch im TV mit dem Slogan “Nie wieder Atomstrom!”, hier allerdings ohne das abgemahnte Schreckensszenario.

Auch der Stadtwerke Energie Verbund erhielt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale. Hierbei ging es um die Kennzeichnung seines Ökostrom-Tarifs, der mit “Ökostrom 100% CO2-frei” beworben wurde. Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen Anbieter von Ökostrom in ihrem Produktportfolio genau nachweisen, welcher Anteil welchen Stroms in ihrem Strommix enthalten ist. Durch diese Transparenz sollen die Kunden leichter verschiedene Tarife und Anbieter vergleichen können. Auf der Internetseite des Stadtwerke Energie Verbunds fehlte diese Information, so dass sich potentielle Kunden allein auf die Werbeaussagen hätten verlassen müssen. Inzwischen wurde hier nachgebessert.

Seit der Atomkatastrophe in Fukushima ist eine schnelle Energiewende in aller Munde und die Anbieter von Ökostrom sehen sich einer regelrechten Flut von Neukunden ausgesetzt. Mit Ökostrom zu werben, ist daher für viele Stromunternehmen eine sehr lukrative Möglichkeit, Neukunden zu gewinnen. Allerdings ist der Begriff “Ökostrom” nicht geschützt, so dass man nie sicher sein, was für ein Strommix sich hinter dieser Bezeichnung tatsächlich verbirgt. Aufschluss geben nur die oben erwähnten Angaben der Unternehmen selbst und auf diese sollten Verbraucher, die auf Ökostrom wechseln möchten, auch immer achten. Eine weitere gute Orientierungshilfe sind das OK Power- oder das Grüner Strom-Label. Sie werden nur Anbietern verliehen, die nicht nur Ökostrom anbieten, sondern auch selbst in erneuerbare Energien investieren. (mh)