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Bundesregierung beschließt Atomausstieg bis 2022

Bundesregierung beschließt Atomausstieg bis 2022
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Atomgesetzes beschlossen, die einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomkraft bis zum Jahr 2022 vorsieht.

In einer Sondersitzung hat die Bundesregierung am Montagvormittag den stufenweisen Ausstieg aus der Atomkraft bis zum Jahr 2022 beschlossen. Laut der entsprechenden Neufassung des Atomgesetzes sollen acht Atomkraftwerke sofort stillgelegt werden (hierbei handelt es sich um die aufgrund des Moratoriums vom Netz genommenen Kernkraftwerke). Möglicherweise soll einer dieser Meiler sozusagen als stille Reserve noch bis 2013 in Bereitschaft gehalten werden, um Stromengpässe im Winter zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur soll überprüfen, ob eine solche Reserve nötig und realisierbar ist.

Die übrigen neun Atomkraftwerke sollen dann schrittweise nach einem festgelegten Zeitplan abgeschaltet werden. Als erstes soll 2015 das AKW Grafenrheinfeld vom Netz gehen, zwei Jahre später Gundremmingen B und 2019 Philippsburg II. Im Jahr 2021 sollen die drei Kernkraftwerke Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C abgeschaltet werden und schließlich in 2022 Isar II, Neckarwestheim II und Emsland.

Noch im Herbst 2010 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke beschlossen, nach der das letzte Kernkraftwerk frühestens 2036 außer Betrieb genommen hätte werden sollen. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März dieses Jahres hatte die Regierung jedoch ihre Atompolitik komplett geändert und sich zu einem Ausstieg entschlossen. Auch wenn Bundes- umweltminister Norbert Röttgen (CDU) von einem “Meilenstein in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung” spricht und das neue Atomgesetz als “großes nationales Gemeinschaftswerk” bezeichnet, gibt es zahlreiche kritische Stimmen. Die Atomkonzerne bezweifeln, dass der stufenweise Atomausstieg juristisch haltbar ist und schließen nicht aus, gegen die Neuregelungen der Bundesregierung Klage zu erheben. Auch Forderungen nach Entschädigungen sind möglich.

Das von den Regierungsmitgliedern verabschiedete neue Atomgesetz soll bis zum 8. Juli durch den Bundestag und Bundesrat gegangen sein, damit es schnell in Kraft treten kann. Von der SPD gab es schon ein Signal der Zustimmung. So erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, im Morgenmagazin der ARD, dass sich die Partei eine Zustimmung vorstellen könne, vorausgesetzt es werde ein schneller und unumkehrbarer Ausstieg aus der Atomkraft. (mh)