Energieversorger Teldafax ist pleite: Das sollten Kunden jetzt wissen
Der Energieversorger Teldafax hat beim Amtsgericht in Bonn für die Holding und die Tochtergesellschaften Teldafax Energy und Teldafax Services Insolvenzantrag gestellt. Tausende Kunden des Anbieters befürchten nun, bald ganz ohne Versorger dazustehen. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet, da es in Deutschland eine gesetzlicher Versorgungspflicht gibt, die beim Ausfall eines Anbieters durch den jeweiligen Grundversorger übernommen wird. Sollte Teldafax die Strom- und Gas- Lieferung einstellen, müssten Kunden also keine Sorge haben, bald ohne Strom und Gas dazustehen. Der Nachteil ist jedoch, dass Strom und Gas unter Umständen deutlich teurer werden, da sie automatisch zum oft teuren Tarif des jeweiligen Grundversorgers, was in den meisten Fällen die lokalen Stadtwerke sind, beliefert werden. Verbraucherschützer raten deshalb zu einem zeitnahen Anbieterwechsel, wenn Teldafax seinen Kunden durch die Insolvenz keinen Strom und Gas mehr liefern kann.
Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag mit dem Energieversorger ist nur möglich, wenn Teldafax keine Energie mehr liefert. Kunden, die Teldafax auch nach dem Insolvenzantrag beliefert, weil der zuständige Netzbetreiber Teldafax-Strom und -Gas immer noch weiterleitet, haben auch nach dem Insolvenzantrag kein Sonderkündigungsrecht. Es ist aber zu vermuten, dass jetzt auch die restlichen Netzbetreiber die Verträge mit dem Bonner Unternehmen kündigen werden. In diesem Fall ist ein Wechsel zu einem neuen Anbieter möglich. Dieser würde sämtliche Formalitäten mit Teldafax für den Kunden abwickeln.
Noch ist unklar, wie sich die Insolvenz von Teldafax auf die bereits im Voraus gezahlten Gelder der Kunden auswirken wird. Wer einen Tarif mit Vorauskasse gewählt und bereits dafür gezahlt hat, kann sein Geld unter Umständen abschreiben. Nur wenn der bestellte Insolvenzverwalter für das Unternehmen einen neuen Investor findet, können sich Teldafax- Kunden berechtigte Hoffnung auf eine Rückzahlung machen. In diesem Fall dürfte aber auch nur ein kleiner Teil des Geldes zu retten sein. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Vorkasse-Kunden, ihre Forderung bei dem vom Amtsgericht Bonn bestellten Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Biner Bähr, zur Insolvenztabelle anzumelden.
Das Amtsgericht Bonn hat eine Hotline zu dem Insolvenzverfahren eingerichtet, die unter der Rufnummern 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. Hier können Fragen zur Insolvenz von Teldafax gestellt werden. Eigenen Angaben zufolge belieferte Teldafax in der Vergangenheit bis zu 800.000 Haushalte mit Strom und Gas. (ok)





