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Anteil erneuerbarer Energien liegt jetzt bei 16,8%

Anteil erneuerbarer Energien liegt jetzt bei 16,8%
Der EEG-Erfahrungsbericht zeigt, dass durch das EEG der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland auf 16,8% gestiegen ist. (Foto: © Sturm / Pixelio)

Wie die Bundesregierung zum Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) mitteilt, ist der Anteil erneuerbarer Energien am Brutto- Stromverbrauch im letzten Jahr auf 16,8% gestiegen. Zum Vergleich: Im Jahr 2000, vor dem Inkrafttreten des ersten EEG, betrug ihr Anteil noch 6,4%. Damit hat sich das EEG im Laufe der letzten elf Jahre als “ausgesprochen erfolgreich” erwiesen, so die Meinung der Regierung. Laut dem Statistischen Bundesamt lag Deutschland 2008 (bis dahin liegen die Daten für die Europäische Union vor) mit einem damaligen Anteil von 15,4% noch knapp unter dem EU-Durchschnitt von 16,7%. Damals hatte Österreich mit 62,0% am Bruttostromverbrauch den größten Anteil erneuerbarer Energien und Dänemark konnte den größten Zuwachs verzeichnen (von 2,6% im Jahr 1990 auf 28,7% im Jahr 2008).

Bis zum Jahr 2020 will die Regierung die CO2-Emissionen um 40% gegenüber dem Jahr 1990 senken und bis 2050 um mindestens 80%. Nur wenn die Industrieländer diese Ziele erreichen, wird es möglich sein, den weltweiten Temperaturanstieg auf 2°C zu begrenzen, heißt es weiter.

Um dieses Ziel zu erreichen hat die Bundesregierung in ihrem Energie- konzept einen “kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor” geplant. Ziel ist es, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35% zu erhöhen und bis 2050 einen Anteil der erneuerbaren Energien von 80% zu erreichen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass “der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiterhin ambitioniert vorangetrieben” wird.

Dazu gehören auch verschiedene Umweltschutzmaßnahmen, die im EEG- Erfahrungsbericht konktet benannt werden. Eine Maßnahme ist, dass Solaranlagen, die in einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet liegen, keine Vergütung erhalten und dass “detaillierte Untersuchungen” zur “Vermeidung und Minderung von Auswirkungen auf Vögel und Meereslebewesen” durchgeführt werden, bevor ein Windpark errichtet wird. Außerdem bedarf es der Weiterentwicklung “geeigneter Maßnahmen für den Fischschutz an Wasserkraftanlagen”. (mh)