Bund der Energieverbraucher kündigt juristische Schritte gegen EEG an
In einer Pressemitteilung kündigte der Bund der Energieverbraucher e.V. an, dass er vorhabe, “mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Regelung [das neue EEG, Anm. d. Red.] vorzugehen, z.B. mit Klagen, Verfassungsbeschwerden sowie Beschwerden bei der EU in Brüssel oder auch vor dem Europäischen Gerichtshof”. Der Verband will gegen die EEG-Novelle vorgehen, weil durch die Gesetzesände- rung die Haushaltskunden einen Teil der Stromkosten der Großindustrie übernehmen, was der Bund der Energieverbraucher als “skandalöse Umverteilung” und verfassungswidrige Industriesubventionen bezeichnet, die laut Europarecht überhaupt nicht gestattet seien.
Konkret kritisiert der Verband §40 des EEG, laut dem besonders stromintensive Betriebe nur 0,05 Cent pro kWh bezahlen, während Privathaushalte eine EEG-Umlage 3,5 Cent pro kWh zahlen müssen. Durch den sogenannten Merit-Order-Effekt führt das EEG jedoch zu einer Senkung der Strombeschaffungskosten von mindestens 0,6 Cent pro kWh für die Industrie. Das führe dazu, dass diese Betriebe einen um 0,55 Cent/kWh niedrigeren Strompreis zahlen. Dem Verband zufolge könnte die stromintensive Industrie so mindestens 400 Millionen Euro jährlich einsparen - während die Haushalte zusätzlich belastet werden.
Mit der geplanten Ausweitung der EEG-Befreiung würden Haushalts- kunden noch mehr belastet werden. Da zukünftig weniger Menschen die EEG-Zahlungen tragen müssen, steigen sie. Laut dem Umweltministerium liegen die Mehrkosten bei etwa 300 Millionen Euro, der Bund der Energie- verbraucher geht jedoch von weitaus höheren Mehrbelastungen aus. Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher betont, dass die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für die Energiewende nicht durch die Politik und Industrie missbraucht werden darf.
Deshalb fordert der Verband die Zahlung der EEG-Umlage auch von stromintensiven Betrieben und zwar mindestens in der Höhe, in der sie durch den Merit-Order-Effekt entlastet werden. Unabhängig davon soll der Kreis der begünstigten Betriebe nicht ausgeweitet, sondern verkleinert werden und zwar soll die Befreiungsgrenze nicht mehr bei 10 GWh Jahresstromverbrauch liegen, sondern auf 20 GWh angehoben werden. Zuvor hatten schon andere Verbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) deutliche Kritik an dem neuen EEG geäußert und eine Überarbeitung gefordert. (mh)




